Nutzungsvereinbarung myPortal (IServ/UCS) – BILDUNGSLOGIN (2024)

Vereinbarung zur Nutzung für die Dienste mySchool und myPortal BILDUNGSLOGIN

zwischen

der Schule oder dem Träger

– nachfolgend „Partner“ genannt -

der Verband Bildungsmedien Service GmbH
als Betreiber von BILDUNGSLOGIN
Kurfürstenstraße 49
D-60486 Frankfurt am Main

– nachfolgend „VBMS“ genannt –

– gemeinsam „Parteien“ genannt –

Präambel

Der Verband Bildungsmedien e.V. betreibt über seine Tochter, die VBMS, den Dienst BILDUNGSLOGIN. BILDUNSGLOGIN hat zum Ziel, den Zugriff für Lehrende und Lernende auf und die Zuweisung von digitalen Bildungsmedien verschiedenster Anbieter so einfach wie möglich zu gestalten. Der Funktionsumfang umfasst Benutzermanagement, Single Sign On, Lizenzmanagement und Medienregal für den Partner im Zusammenhang mit dem Produktaufruf von an BILDUNGSLOGIN angebundenen Bildungsmedienanbietern.

Die Parteien schließen diese Vereinbarung, um BILDUNGSLOGIN für den Partner nutzbar zu machen. Frühere Nutzungsvereinbarungen werden durch diese Nutzungsvereinbarung ersetzt

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang von BILDUNGSLOGIN ist detailliert auf der Website in Form von Anleitungen und Erklärvideos (https://info.bildungslogin.de/dienste/tutorials) beschrieben; diese Beschreibung wird laufend aktualisiert. Die Parteien vereinbaren als Leistungsumfang zu Vertragsbeginn

Entweder mySchool BILDUNGSLOGIN

darin sind enthalten:

  • Der Betrieb des Benutzermanagements in einer von BILDUNGSLOGIN betriebenen Schulverwaltungsinstanz,
  • das Lizenzmanagement als integrierte Komponente des Benutzermanagements
    und
    der Betrieb einer individuellen Lizenzverwaltung als Bestandteil des Medienregals,
  • das Single Sign On der Benutzer der Schulveraltungsinstanz in das BILDUNGSLOGIN Medienregal,
  • der Betrieb des Medienregals für die Darstellung und zum Produktaufruf der im Lizenzmanagement verwalteten Lizenzen der Nutzer/des Partners,

oder myPortal BILDUNGSLOGIN (Univention, IServ, AIX CONCEPT und LogoDIDACT)

darin sind enthalten:

  • der Betrieb von Schnittstellen zu einer Lizenzmanagementkomponente, die vom Partner betrieben wird
    oder
    der Betrieb einer Lizenzmanagementkomponente durch BILDUNGSLOGIN, die über Schnittstellen mit der Benutzerverwaltung des Partners verbunden ist
    und/oder
    der Betrieb einer individuellen Lizenzverwaltung als Bestandteil des Medienregals
  • der Betrieb des Medienregals für die Darstellung und zum Produktaufruf der im Lizenzmanagement verwalteten Lizenzen der Nutzer/des Partners

VBMS ist berechtigt, BILDUNGSLOGIN weiterzuentwickeln, einer neuen Rechtslage oder neuen technischen Rahmenbedingungen anzupassen und insbesondere neue Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen. Eine Beibehaltung bestimmter Funktionalitäten ist jedoch nicht geschuldet. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang des BILDUNGSLOGIN kann auf der Website eingesehen werden.

2. Rechte

VBMS räumt dem Partner das zeitlich auf die Dauer dieses Vertrags beschränkte Recht ein, die für die Erbringung des Dienstes BILDUNGSLOGIN erforderliche Software sowie ggfs. den zur Verfügung gestellten Speicherplatz im Wege des Fernzugriffs über das Internet zu nutzen und seinerseits den in seinem Verantwortungsbereich Lehrenden und Lernenden entsprechende Rechte zur Nutzung einzuräumen.

3. Service Level

BILDUNGSLOGIN strebt eine Verfügbarkeit der bereitgestellten Dienste von 99% im Jahresdurchschnitt an. Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Nutzung gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.

Bei der Bemessung der Gesamtausfallzeit bleiben außer Betracht:

  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste, die darauf beruhen, dass die vom Nutzer oder dem Partner zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu BILDUNGSLOGIN vorübergehend nicht gegeben sind, beispielsweise bei Störungen der Hard- und Software des Nutzers oder des Partners;
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen;
  • Zeiten der Nichtverfügbarkeit der Dienste wegen höherer Gewalt, insbesondere wegen Stromausfällen, die nicht im Einflussbereich der VBMS liegen, oder etwa von Hacking Angriffen.

BILDUNGSLOGIN ist berechtigt, die zum Einsatz kommenden Software und/oder Hardware-Systeme nach Bedarf zu warten und zu pflegen. Dadurch kann es in seltenen Fällen dazu kommen, dass die Dienste nicht verfügbar sind. Geplante Wartungsfenster werden vorab bekannt gemacht.

BILDUNGSLOGIN stellt für Supportzwecke ein Online-Support-Formular für Endnutzer bereit, über das Support-Anfragen gestellt werden können. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 16 Uhr, ausgenommen hiervon sind bundeseinheitliche Feiertage.

4. Mitwirkungsleistungen

Der Partner wird alle für den Zugang zu BILDUNGSLOGIN auf seiner Seite erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten.

Nutzt der Partner mySchool BILDUNGSLOGIN stimmt er zu, dass die Lehrkräfte, die an seiner Schule tätig sind und ein Konto für BILDUNGSLOGIN haben, Medienlinks aus eigenen Konten der Bildungsmedienanbieter an das Medienregal von BILDUNGSLOGIN übertragen dürfen. Dazu kann die jeweilige Lehrkraft in Ihrem persönlichen Konto des jeweiligen Bildungsmedienanbieters die Zurverfügungstellung Ihrer Produktzugänge/Medienlinks für BILDUNGSLOGIN konfigurieren, nachdem sie Ihre Einwilligung zur Speicherung der BILDUNGSLOGIN Nutzeridentifikation im System des Bildungsmedienanbieters [Accountmatch] gibt. Das Ergebnis ermöglicht, dass privat beschaffte Produkte/Medien der Lehrkräfte auch mit dem schulischen Konto von BILDUNGSLOGIN aufgerufen werden können.

Für Partner, die myPortal BILDUNGSLOGIN mit Univention nutzen, kann dieser Service optional vereinbart werden. Nutzt der Partner myPortal BILDUNGSLOGIN mit einen Schulportal von, IServ, AIX CONCEPT oder LogoDIDACT stimmt er der Möglichkeit eines Accountmatches für Lehrkräfte zu.

Nutzt der Partner myPortal BILDUNGSLOGIN mit Univention, wird vereinbart, dass der Partner der VBMS diejenigen Schulen mittels eines vereinbarten Identifier (UUID) anzeigt, die Lizenzen verwalten und Produkte über das Medienregal aufrufen werden. Einmal jährlich im Dezember ist eine aktuelle UUID-Liste inkl. der Adresse (aller Schulen in Trägerschaft) des Partners, die im technischen Sinne angebunden sind, an BILDUNGSLOGIN zu übermitteln.

5. Beschaffung von digitalen Bildungsmedien

Der Erwerb bzw. die Lizenzierung von digitalen Bildungsmedien ist nicht Bestandteil dieses Vertrags. Werden Bildungsmedien bei Anbietern beschafft, die technisch an BILDUNGSLOGIN angebunden sind, besteht die Möglichkeit, beim Kauf den Nutzungsumfang von BILDUNGSLOGIN einzuschließen. In der Folge dessen können Lizenzdaten des Bildungsmedienanbieters in das jeweilige Lizenzmanagementtool von BILDUNGSLOGIN übertragen werden.

BILDUNGSLOGIN hat für seinen Dienst standardisierte Datenformate entwickelt und betreibt Schnittstellen mit den Bildungsmedienanbietern für den Austausch der Lizenz-, Produkt- und Nutzerdaten. Der Zugriff der Nutzer und Nutzerinnen aus BILDUNGSLOGIN auf das System des Bildungsmedienanbieters erfolgt mit Hilfe eines Single Sign On Verfahrens (Open ID Connect). Die für den Produktnutzung nötige Autorisierung und für die bestimmte Funktionen des Nutzungsumfangs benötigten Nutzerattribute werden in BILDUNGSLOGIN gespeichert und beim Produktaufruf an die Bildungsmedienanbieter weitergeleitet.

6. Laufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit beginnt mit Vertragsunterzeichnung und gilt auf unbestimmte Zeit.

Die Vereinbarung kann von jeder Partei ohne Angabe von Gründen ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Bei einer ordentlichen Kündigung werden sich die Parteien darüber abstimmen, wie mit Bildungsmedien verfahren werden soll, deren mit dem Bildungsmedienanbieter vereinbarte Nutzungsdauer über das Vertragsende hinausreicht. Kündigt VBMS ordentlich, so hat VBMS auf Anforderung den Zugang zu BILDUNGSLOGIN für den Partner so lange aufrechterhalten, wie es die restliche Nutzungsdauer der von dem Partner über BILDUNGSLOGIN genutzten Bildungsmedien, die zum Zeitpunkt der Kündigung über BILDUNGSLOGIN abrufbar waren, erfordert.

Eine neue Integration von Lizenzen für Bildungsmedien ist vom Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung an nicht mehr möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn das Schulverwaltungssystem des Partners gewechselt wird und keine Schnittstellen mehr zu BILDUNGSLOGIN bestehen.

7. Vergütung, Kosten

Für die gemäß diesem Vertrag seitens VBMS erbrachten Leistungen wird vom Partner keine Vergütung geschuldet. Insbesondere garantiert VBMS, dass die verarbeiteten Daten keine Gegenleistung darstellen, weil sie ausschließlich zu dem Zweck verarbeitet werden, die hier beschriebenen Leistungspflichten bzw. die an VBMS gestellten rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Für die Ersteinrichtung je Schule für mySchool BILDUNGSLOGIN wird einmalig eine Aufwandspauschale in Höhe von 750,- € zzgl. USt. berechnet.

Etwaige sonstige Kosten, die im Rahmen dieser Vereinbarung einer Partei entstehen können, werden von der jeweiligen Partei selbst getragen, es sei denn, etwas anderes ist in dieser Vereinbarung oder in ihren Anlagen ausdrücklich genannt. Nebenabreden können getroffen werden.

8. Haftung

VBMS überlässt den Dienst ohne Vergütung. Analog der Regeln über die Leihe haftet VBMS deshalb außer in Fällen der Arglist und vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes nicht für Sach- oder Rechtsmängel des BILDUNGSLOGIN.

VBMS haftet im Hinblick auf den BILDUNGSLOGIN für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden des Partners. Insbesondere für den Verlust von Daten haftet VBMS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Partner unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Darüber hinausgehende Ansprüche sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben jedoch unberührt.

9. Datenschutz

Soweit der Partner den Dienst mySchool BILDUNGSLOGIN oder myPortal BILDUNGSLOGIN beauftragt, wird VBMS bei der Verarbeitung der Daten teilweise im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers tätig (z.B. soweit VBMS für den Partner die Benutzerverwaltung übernimmt). Insoweit gilt Anlage 1.

Um Produkte des Bildungsmedienanbieters nutzen zu können, die über BILDUNGSLOGIN aufgerufen werden, ist zusätzlich der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zwischen der Schule/dem Träger als Auftraggeber und dem jeweiligen Bildungsmedienanbieter erforderlich.

Die angeschlossenen Bildungsmedienanbieter haben BILDUNGSLOGIN bevollmächtigt, AVV stellvertretend für sie zu schließen, soweit das im Rahmen eines Lernmittelbezugsvertrags nicht geschehen ist. Liegt ein solcher AVV (auf Basis eines Lernmittelbezugsvertrags) nicht vor, wird zwischen dem Bildungsmedienanbieter und der Schule oder dem Träger für folgende Bildungsmedienanbieter entsprechend Anlage 2 ein AVV geschlossen.

  • Westermann Gruppe, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig
  • Cornelsen Verlag GmbH, Mecklenburgische Straße 53, 14197 Berlin
  • Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart
  • C.C. Buchner Verlag GmbH & Co. KG, Laubanger 8, 96052 Bamberg
  • Helbling Verlag GmbH, Martinstraße 42-44, 73728, Esslingen
  • Handwerk und Technik GmbH, Lademannbogen 135, 22339 Hamburg
  • Merkur Verlag Rinteln Hutkap GmbH & Co. KG, Ritterstraße 22, 31737 Rinteln
  • Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer GmbH & Co. KG, Düsselberger Str. 23, 42781 Haan
  • Ernst Klett Sprachen GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart

VBMS ist in diese Datenverarbeitung, die zwischen dem Partner und dem Bildungsmedienanbieter abläuft, als Vermittler eingeschaltet und ist dementsprechend (Unter-) Auftragsverarbeiter des Bildungsmedienanbieters.

Diese Nutzungsvereinbarung, die Anlage 1 und Anlage 2 können unter (https://info.bildungslogin.de/dienste/vertraege) eingesehen werden. Das Passwort heißt NUTZUNG.

Wird die Zusammenarbeit zwischen den Partnern beendet, löscht BILDUNGSLOGIN alle Schulstruktur-, Benutzer- und Lizenzdaten in den relevanten, selbstbetriebenen Systemen. Der Partner informiert seine Benutzer über eine bevorstehende Löschung.

10. Unterstützung nach Vertragsende

Beabsichtigt der Partner, nach Vertragsende zu einem Drittanbieter zu wechseln, so verpflichtet sich VBMS, den Partner bei der Übertragung der hierfür erforderlichen Daten auch über die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen hinaus zu unterstützen und bei einer etwaigen Migration mitzuwirken. Hierüber werden die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung schließen.

11. Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Leistungen, die von VBMS gegenüber dem Partner erbracht werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VBMS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn VBMS in Kenntnis der Bedingungen des Partners seine Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Partner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von VBMS maßgebend. Mitarbeiter der VBMS sind jedoch nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Partner im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von einem solchen schriftlichen Vertrag oder der Bestätigung von VBMS oder diesen AGB abweichen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der VBMS

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt werden.

Anlagen

Anlage 1; Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen den Parteien

Anlage 2; Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem Partner und den angeschlossenen Bildungsmedienanbietern

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Author: Nicola Considine CPA

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Name: Nicola Considine CPA

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